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1. Punkt - Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist bezweckt....

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2. Punkt - Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
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3. Punkt - Arten der Mitgliedschaft
 Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in VIP-Mitglieder...
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4. Punkt - Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, ...

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5. Punkt - Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch ...

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6. Punkt - Rechte und Pflichten der Mitglieder

Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht ...

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7. Punkt - Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Pkt. 9 und 10),
der Vorstand (Pkt. 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (Pkt. 14),
die Vereinshomepage (Pkt. 15) und das Schiedsgericht (Pkt. 16).
 
8. Punkt - Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002....

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9. Punkt - Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

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10. Punkt - Vorstand

Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, Schriftführer und Stellvertreter sowie Kassier und Stellvertreter.

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11. Punkt - Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

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12. Punkt - Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

Der Präsident führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Schriftführer unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte.

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13. Punkt - Rechnungsprüfer

Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Generalversammlung - angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.

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14. Punkt - Vereinshomepage

Die Vereinshomepage wird unter einem vom Präsidenten zu beschließenden Uniform Resource Locator eingerichtet.

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15. Punkt - Schiedsgericht

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine "Schlichtungseinrichtung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.

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16. Punkt - Freiwillige Auflösung des Vereins

Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sowie mit Zustimmung des Präsidenten beschlossen werden.

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