12. Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;

  • Erstellung des Jahresvoranschlages, des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;

  • Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des Pkt. 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a - c dieser Statuten;

  • Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;

  • Verwaltung des Vereinsvermögens;

  • Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern;

  • Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.

Diese Website verwendet Cookies um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen.